Infos
Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer
 
1. Geltungsbereich
 
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
 
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
 
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
 
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
 
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
 
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
 
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
 
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
 
4. Mängelbeseitigung
 
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
 
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
 
5. Haftung
 
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
 
6. Berufsgeheimnis
 
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
 
7. Vergütung
 
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß angemessen sein.
 
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
 
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
 
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
 
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
 
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
 
9. Anwendbares Recht
 
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
 
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
 
Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der empfohlenen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.
 
Berlin, den 15. April 1993 B 2 - 77 40 00 - BO - 81/91
 
 
 
Deutsch:
» Über Wordcom
» Anleitung
» AGB
 
English:
» About Wordcom
» Instructions